Bebauungsplan „Schwärze“ nimmt die nächste Hürde

Bauleitplanung

7.02.2022


Südwest Presse

ROTTENACKER- Der Bebauungsplan „Schwärze“ ist umstritten, und das schon seit dem Planungsbeginn 2019. Da die Gemeinde keine andere Möglichkeit für eine Ausweisung eines weiteren Wohngebiets sieht, hat sie die Planung nicht aufgegeben. Der jüngste Planentwurf war Diskussionsgrundlage für den Gemeinderat am Donnerstag, der einstimmig den aktuellen Unterlagen zugestimmt hat. Umfangreiche Ausgleichsmaßnahmen und ein verkleinerter Umfang des Plangebiets kennzeichnen die neue Planung, die unter anderem den Erhalt und Schutz von 75 Prozent der vorhandenen Mähwiese festschreibt. Die Öffentlichkeit zeigte mit über einem Dutzend Zuschauern großes Interesse an diesem Thema.

Ein langer Weg liegt hinter Bürgermeister Karl Hauler und dem Planungsbüro Clemens Künster in Reutlingen. Ein Weg, der allerdings seit der letzten Auslegung der Planunterlagen im Nachgang zur Gemeinderatssitzung vor zwei Monaten für Bauinteressierte und Naturschützer ein Licht am Ende des Tunnels signalisiert. Über 300 Seiten stark ist das Aktenkonvolut, das die Gemeinderäte in Vorbereitung auf ihre Sitzung durcharbeiten mussten. Bürgermeister Karl Hauler ging davon aus, dass die Planänderungen und die nunmehr geplanten Ausgleichsmaßnahmen den berechtigten Interessen gerecht werden.

Gestartet hatten die Planungen 2019 im vereinfachten Verfahren nach § 13b Baugesetzbuch. Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans wurde in der Gemeinderatssitzung am 15. April 2021 gefasst. Martin Homm vom Ingenieurbüro Clemens Künster machte in der jüngsten Gemeinderatssitzung deutlich, dass das Verfahren in ein reguläres Verfahren mit Umweltprüfung überführt wurde. Natur- und artenschutzrechtliche Gründe hätten inzwischen zu einer Verkleinerung des Planungsgebiets von 3,25 auf 3,09 Hektar geführt. Dadurch seien von ehemals 36 angedachten Grundstücken 34 übrig geblieben, 33 nutzbar für Wohnbebauung. Im südwestlichen Teil wurde zum Erhalt der bestehenden Streuobstbäume und der dortigen Mähwiese die entsprechende Fläche aus dem Plangebiet entnommen.

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Auch viele Bäume seien nun nicht mehr von der Planung tangiert. Da sie zwar erhalten blieben, aber nicht mehr im Sinne des Begriffs „Streuobstwiese“, habe man den Biotopverbund dargestellt, und Ausgleichsmaßnahmen auf externen Flächen geplant, die mit gut 28300 Quadratmeter annähernd der Fläche des Plangebiets entsprechen. Für jeden Baum innerhalb des Planungsgebiets müssten als Ausgleich 1,5 neue Bäume mit einem Stammdurchmesser von mindestens 10 bis 12 Zentimeter gepflanzt werden.

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Ergänzend konkretisierte Martin Homm, dass das geplante allgemeine Wohngebiet von der Lindenstraße her erschlossen werde. Neben Wohnbebauung seien nicht störende Handwerksbetriebe wie Schmuckatelier oder Ergotherapie zulässig, ebenso Anlagen für soziale und kulturelle Zwecke. Eine gewisse Durchmischung müsse erlaubt sein, ansonsten spreche man von einem reinen Wohngebiet.

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Geruchs- und Lärmgutachten hätten ergeben, dass im Plangebiet die Grenzwerte eingehalten würden. Dem Einwand der anerkannten Naturschutzverbände BUND, NABU und LNV, man müsse anstelle von Flächenverbrauch Innenverdichtung betreiben, konnte insoweit begegnet werden, als man seit 2008 einen Hektar Fläche im Innenbereich habe bebauen können.

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