Herbertingen setzt Sanierung des Ortskerns fort

Beratung / Moderation, Stadtentwicklung

22.03.2019


Schwäbische Zeitung

HERBERTINGEN – Eigentümer im Sanierungsgebiet „Ortskern IV“ können bald loslegen.

Der Gemeinderat Herbertingen hat am Mittwochabend die Sanierungssatzung sowie Richtlinien für Zuschüsse von privaten Maßnahmen beschlossen. Sobald diese bekannt gemacht wurden und in Kraft treten, können Maßnahmen umgesetzt und Zuschüsse fließen.

Das rund 11,4 Hektar große Sanierungsgebiet verläuft entlang der Hauptstraße und einen Teil der Bahnhofsstraße. Ziel ist vor allem die Umgestaltung der Ortsdurchfahrt. Im Fördertopf befinden sich 830.000 Euro an Mitteln vom Land und der Gemeinde. Förderfähig sind bei privaten Maßnahmen der Abbruch eines Gebäudes sowie die Modernisierung. Das Stadtplanungsbüro Künster, das die Maßnahme begleitet und die Satzung sowie Richtlinien entwickelt hat, sprach die Empfehlung aus, den Fördersatz an den Kosten der Gesamtmaßnahme zu orientieren.

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Im Vorfeld hatte das Büro Künster im Sommer des vergangenen Jahres 256 Fragebögen an die Anwohner im Sanierungsgebiet versandt, 80 kamen ausgefüllt zurück. Insgesamt 20 Personen gaben an, im Rahmen des Landessanierungsprogramms entweder eine Modernisierung oder einen Umbau durchführen zu wollen. Der überwiegende Teil der Befragten ist Eigentümer der bewohnten Gebäude.

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In einer vorbereitenden Untersuchung hatte das Büro Künster die Ortsdurchfahrt unter die Lupe genommen und bauliche sowie strukturelle Mängel im Gebiet aufgelistet. Laut der Untersuchung besteht bei mindestens 23 Gebäuden großer Handlungsbedarf, da sie schwerwiegende Schäden haben oder zum Teil leerstehen. Sogenannte Funktionsmängel sieht das Büro Künster vor allem in der Straßen- und Gehwegsführung.

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