Erlaubt ist, was gefällt – aber im Rahmen

Bauleitplanung

11.10.2018


Schwäbische Zeitung

BAD BUCHAU – 35 Bauplätze sollen im neuen Bad Buchauer Baugebiet “Am Möwenweg” entstehen. Ihren künftigen Eigentümern wollen die Bad Buchauer Stadträte möglichst viele Freiheiten gewähren. In einer längeren Diskussion haben sie sich mehrheitlich dafür ausgesprochen, von allzu strengen Vorgaben abzurücken und die Örtlichen Bauvorschriften entsprechend anzupassen. Nach dem Aufstellungsbeschluss kann sich nun aber erst einmal die Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplans äußern.

Die Zeiten, in denen Kommunen un ihren Baugebieten die Farbe der Dachziegel festlegten, scheinen vorbei zu sein. Ein paar Vorgaben aber müssten schon sein, wandte sich Stadtplaner und Architekt Clemens Künster in der jüngsten Sitzung an den Gemeinderat: “Sie sollten das Gemeinwesen nicht ganz vergessen.” Schließlich gelte es, die Qualität des Stadtbilds zu wahren und “städtebauliche Spannungen” zu vermeiden.

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Weil das baugebiet direkt an das Wohngebiet “Weiherteile II” anschließt und zudem eine bestimmte Größenvorgabe nicht überschreitet, greifen die neuen Bestimmungen des Baurechts. Auf ihrer Grundlage ist ein vereinfachtes, beschleunigtes Bebauungsplanverfahren möglich, das die Stadt auch finanziell entlastet. Eine Umweltprüfung und naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen sind nicht notwendig. Auch ein Umweltbericht und die Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung entfallen. Gleichwohl gelte es auch hier den Artenschutz zu berücksichtigen, so Künster. Hier seinen jedoch keine Lebensräume bedrohter Tierarten betroffen.

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