Aber bitte mit Schwimm-Insel
Bauleitplanung
21.07.2018
Reutlinger General-Anzeiger
KIRCHENTELLINSFURT – Gutachten zur Gewässer-Ökologie bringt keine Einschränkungen für Kirchentellinsfurter Wakeboard-Anlage
Die Anregungen der Bürger und Behörden wurden geprüft, einige Änderungen eingearbeitet. Jetzt wird der Bebauungsplan im Ganzen noch einmal ausgelegt. Der Kirchentellinsfurter Gemeinderat hat am Donnerstag gegen die Stimme der RAT seine Haltung zum Baggersee bekräftigt. Im Nordosten darf eine Wakeboard-Anlage errichtet werden, im Westen entsteht eine Schutzzone, am südlichen Ufer ein Bannwald.
Planer Clemens Künster hat die Veränderungen noch einmal präzisiert. Für die Gastronomie und auf dem Weg zum Parkplatz wird insektenfreundliche Beleuchtung vorgeschrieben. Die Abstände
der Wakeboard-Masten müssen mindestens 52 Meter betragen, die Seile werden zum Schutz der Vögel das ganze Jahr markiert – damit werde das Risiko beim Anflug um 90 Prozent gesenkt.
Die künstlichen Hindernisse auf dem Rundkurs der Freizeitsportler dürfen maximal 2,50 Meter aus dem Wasser ragen. Die technischen Gebäude bekommen etwas weniger Platz, auch die Segler nebendran werden etwas eingeschränkt, was Scheunen und Slip-Anlage betrifft.
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Sozusagen im letzten Moment haben die Gemeinderäte entdeckt, dass sie die Möglichkeit von Schwimm-Inseln für Badende offenhalten wollen. Auf Intervention von Ruth Setzler (GAL) wird im Plan aufgenommen, dass zwei Inseln in der Größe von vier auf vier Meter erlaubt sind. Danach wurde abgestimmt.
Der Plan wird nun noch mal vier Wochen ausgelegt. Planer Clemens Künster hatte in der Sitzung auch noch erläutert, warum man keinen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufgestellt hat, sondern eine Form des Angebots-Plans gewählt hat. “Wenn man an einer Stelle um fünf Meter abweichen will, muss sonst der ganze Bebauungsplan neu gemacht werden.” Das sei nur praktikabel, wenn man von vornherein ganz fest definierte Umgebungen hat. “Das kann man in der Innenstadt von Ulm oder Reutlingen machen, aber nicht hier.” Die Verzögerung durch die erneute Auslegung sei gering -“netto ein Monat”. Solange läuft die Auslegungsfrist. In einer Gemeinderats-Sitzung im Herbst soll die Bebauungsplan-Satzung verabschiedet werden.