Kirchentellinsfurt sichert bestehende Geschäfte
Bauleitplanung
3.07.2025
Südwest Presse
KIRCHENTELLINSFURT – Bebauungsplan für das Sonder- und Gewerbegebiet in der Wannweiler
Straße geändert.
Lange hat es gedauert, jetzt ist die Änderung des Kirchentellinsfurter Bebauungsplan für das
Gebiet “Obere Rait II” beschlossene Sache. Die Gemeinde kommt damit dem Planungsgebot des Regionalverbands nach. 2019 hatte der Verband Kirchentellinsfurt dazu verpflichtet, den
Bebauungsplan für das Gebiet rund um die Einkaufsmärkte in der Wannweiler Straße zu ändern. Hintergrund sind die vielen Einkaufsangebote. Es sind deutlich mehr, als für eine Gemeinde dieser Größenordnung vorgesehen ist. “Wir sind nicht einmal ein Kleinzentrum”, sagte Bürgermeister
Bernd Haug. […] Im gesamten Gebiet sind nun insgesamt 6.000 Quadratmeter Verkaufsfläche
festgelegt. Dabei wurden im Bebauungsplan genau das Sortiment definiert, sagte Planer Martin
Homm vom Reutlinger Architektur- und Planungsbüro Künster. Eine nachteilige Entwicklung auf
Lustnau und Pfrondorf, wie von der Unistadt Tübingen befürchtet, sei von der Bebauungsplan-
änderung nicht zu erwarten. Zu dieser Einschätzung kam jedenfalls die Ecostra GmbH aus
Wiesbaden, die mit einer entsprechenden Untersuchung beauftragt wurde. […]
Kaufland in Planungen involviert
Die Kernelemente des Bebauungsplans bleiben gleich. Der Bestandsschutz für die Geschäfte bleibt
bestehen. […]
“Die Märkte sind so wie sie sind”, sagte Haug. Es sei verständlich, dass sie nicht in das Zentren-
konzept des Regionalverbands passen. Allerdings sei der erste Markt Esbella 1974 vom
Landratsamt Tübingen genehmigt worden. Der Regionalverband war ebenfalls beteiligt, als 1997
der Bebauungsplan Obere Rait II aufgestellt wurde. Jetzt ist die Änderung unter Dach und Fach.
Die Gemeinderäte votierten einstimmig für die Planänderung. Kirchentellinsfurt sei es darum
gegangen, den Status quo zu erhalten, sagte Haug. Und dem Regionalverband sei es wichtig
gewesen, dass es nicht noch mehr Einzelhandel an der Wannweiler Straße gibt.