Regeln für Strom vom Acker

Beratung / Moderation

17.11.2022


Reutlinger General-Anzeiger

GAMMERTINGEN – Solarpaneele auf Äckern und Wiesen sprießen wie einst der Weizen. Gammertingen legt Richtlinien fest.

Ist´s ein Teich? Ist´s ein See? Das mag sich mancher Wanderer jetzt häufiger an ungewohnter Stelle fragen. Aber nein, blau schimmert immer öfter eine Freiflächen-Fotovoltaikanlage. Bundes- und Landesregierung drücken beim Ausbau erneuerbarer Energien aufs Tempo, nicht nur Windparks werden allerorten auf der Alb fleißig geplant und projektiert. Die Freiflächen-Fotovoltaik breiten sich aus, auch wenn nicht jeder Anwohner  oder Naturfreund über die Kraftwerke aud dem Acker beglückt ist.

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In Gammertingen ist ein Projekt in Kettenacker weit gediehen, im kommenden Jahr soll dort auf 15 Hektar gebaut werden. Damit nicht bei jedem neuen Anlauf das Rad neu erfunden werden muss, hat der Gemeinderat nun Richtlinien verabschiedet, die seine Entscheidungen vereinfachen und vereinheitlichen sollen. Bindende Regelungen seien das nicht, machte Bürgermeister Holger Jerg klar, aber eine Entscheidungsgrundlage. Das Planungsbüro Künster aus Reutlingen hat dem Gemeinderat nun einen Kriterienkatalog vorgeschlagen.

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Die Kriterien sollen Investoren, Verwaltung und Gemeinderat Entscheidungshilfen geben, auch beim Vergleich mehrerer Projekte. Über Zustimmung oder Ablehnung entscheiden nach wie vor die Räte. Und falls es in der Praxis mit der Anwendung des Kriterienkatalogs nicht klappt, kann nachgebessert werden, hat der Gemeinderat beschlossen.